Mitgliedschaft
Wer kann Mitglied werden?
Grundsätzlich kann jede(r) Bedienstete des BMBWF ordentliches Mitglied der KSV werden. Es gibt auch außerordentliche Mitgliedschaft. Diese kann erworben werden, wenn sie im Interesse
einer Sektion liegt.
Wie wird man Mitglied?
Ein Aufnahmeschein genügt. Das Formular erhalten Sie bei Koll. Alexandra Büchler sowie bei jedem Funktionär der KSV oder Sie laden es hier herunter. pdf
Sektionsmitgliedschaft
Wird begründet durch die Teilnahme am Sektionsprogramm. Nähere Bedingungen und Auskünfte erhalten Sie bei den Sektionsverantwortlichen.
Mitgliedsbeitrag jährlich (gültig ab 1.1.2017)
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ordentliches Mitglied
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außerordentliches Mitglied
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Einzelmitgliedschaft
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€ 30,--
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€ 78,--
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Mitglied mit einem Anschlussmitglied
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€ 46,--
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€ 122,--
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Mitglied mit mehreren Anschlussmitgliedern
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€ 63,--
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€ 169,--
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Schnuppermitgliedschaft
NEU AB 2021: ES GIBT AUCH EINE SCHNUPPERMITGLIEDSCHAFT!
Schnuppermitglieder sind Personen, die für eine begrenzte Zeit Mitglieder des Vereins werden wollen, um das Vereinsleben kennenzulernen.
Ihre Mitgliedschaft endet automatisch mit Ende des Kalenderjahres in dem sie aufgenommen wurden. Auf eigenen Antrag kann der Status eines or-dentlichen bzw. außerordentlichen Mitglieds
verliehen werden. Die Schnuppermitgliedschaft ist kostenlos und kann nur einmal in Anspruch genommen werden.